Abfindung Klar

ABFINDUNG STEUER

Abfindung und Fünftelregelung verständlich erklärt

Der komplette Überblick zu Berechnung, Voraussetzungen, Steuererklärung und den Tarifen 2025 und 2026.

Die Rechenmethode

Steuer mit Fünftelregelung = 5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]

Ohne Tarifermäßigung wird die Einkommensteuerdifferenz zwischen zvE plus voller Abfindung und dem zvE berechnet.

Änderung seit dem 1. Januar 2025

Der Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug an. Der Vorteil wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Zusammenballung

Die Abfindung muss grundsätzlich in einem Kalenderjahr zufließen, künftige Einnahmeausfälle ersetzen und darf nicht durch neue hohe Einkünfte im selben Jahr ausgeglichen werden.

Weitere Ratgeber

Rechner · Besteuerung · Änderung 2025 · Zusammenballung

Häufige Fragen

Wie lautet die Fünftel-Formel?

5 × [ESt(zvE + Abfindung/5) − ESt(zvE)].

Welche Tarife nutzt der Rechner?

Die verifizierten Grundtarife 2025 und 2026 sowie den Splittingtarif bei Zusammenveranlagung.

Was änderte sich 2025?

Arbeitgeber wenden die Regelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug an; der Vorteil wird über die Steuererklärung geltend gemacht.

Welche Kosten fehlen?

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht enthalten.

Kann die Ersparnis null sein?

Ja. Bei sehr hohem zvE kann der Progressionsvorteil gegen null gehen.

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