ÄNDERUNG SEIT 2025
Abfindung 2025: Lohnsteuer und Steuererklärung
Seit 1. Januar 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug angewendet.
Ihr geschätzter Steuervorteil
2.713 €
Transparenter Rechenweg
- ESt auf zvE
- 7.320 €
- Ein Fünftel der Abfindung
- 10.000 €
- ESt auf zvE + 1/5
- 10.691 €
- 5 × Steuerdifferenz
- 16.855 €
- ESt auf zvE + volle Abfindung
- 26.888 €
Zusammenballung prüfen: Die Entschädigung muss grundsätzlich in einem Kalenderjahr zufließen (bis zu 10 % dürfen in einem anderen Jahr liegen), künftige Einnahmeausfälle ausgleichen und darf nicht durch einen neuen gut bezahlten Job im selben Jahr kompensiert werden.
Vereinfachte Schätzung, keine Steuerberatung. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid.
Kostenlose Steuer-Checkliste zur Abfindung
Die vierseitige Anleitung zur Fünftelregelung per E-Mail erhalten.
Das Wichtigste
- Der Arbeitgeber berücksichtigt den Vorteil seit 2025 nicht mehr automatisch in der Lohnabrechnung.
- Sie machen die Fünftelregelung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
- Die endgültige Wirkung zeigt sich daher im Steuerbescheid.
So rechnet die Fünftelregelung
5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]
Häufige Fragen
Wendet mein Arbeitgeber die Regelung 2025 automatisch an?
Nein. Seit 1. Januar 2025 erfolgt die Geltendmachung über die Einkommensteuererklärung.
Ist die Fünftelregelung abgeschafft?
Nein. Geändert wurde der Weg der Anwendung, nicht die tarifliche Entlastung.
Wo erhalte ich den Vorteil?
Über die Einkommensteuererklärung und den Steuerbescheid.
Enthält der Rechner Lohnsteuerabzugsdetails?
Nein. Er vergleicht die geschätzte Einkommensteuerwirkung.
Weitere Ratgeber
Rechner · Besteuerung · Änderung 2025 · Zusammenballung · Überblick