Abfindung Klar

ÄNDERUNG SEIT 2025

Abfindung 2025: Lohnsteuer und Steuererklärung

Seit 1. Januar 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug angewendet.

Ihr geschätzter Steuervorteil

2.713 €

Steuer auf Abfindung mit Fünftelregelung16.855 €
Steuer auf Abfindung ohne Fünftelregelung19.568 €

Transparenter Rechenweg

ESt auf zvE
7.320 €
Ein Fünftel der Abfindung
10.000 €
ESt auf zvE + 1/5
10.691 €
5 × Steuerdifferenz
16.855 €
ESt auf zvE + volle Abfindung
26.888 €

Zusammenballung prüfen: Die Entschädigung muss grundsätzlich in einem Kalenderjahr zufließen (bis zu 10 % dürfen in einem anderen Jahr liegen), künftige Einnahmeausfälle ausgleichen und darf nicht durch einen neuen gut bezahlten Job im selben Jahr kompensiert werden.

Kostenlose Steuer-Checkliste zur Abfindung

Die vierseitige Anleitung zur Fünftelregelung per E-Mail erhalten.

Das Wichtigste

So rechnet die Fünftelregelung

5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]

Häufige Fragen

Wendet mein Arbeitgeber die Regelung 2025 automatisch an?

Nein. Seit 1. Januar 2025 erfolgt die Geltendmachung über die Einkommensteuererklärung.

Ist die Fünftelregelung abgeschafft?

Nein. Geändert wurde der Weg der Anwendung, nicht die tarifliche Entlastung.

Wo erhalte ich den Vorteil?

Über die Einkommensteuererklärung und den Steuerbescheid.

Enthält der Rechner Lohnsteuerabzugsdetails?

Nein. Er vergleicht die geschätzte Einkommensteuerwirkung.

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