ABFINDUNG VERSTEUERN
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Die Abfindung erhöht grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen; die Fünftelregelung kann die Progressionswirkung mildern.
Ihr geschätzter Steuervorteil
2.713 €
Transparenter Rechenweg
- ESt auf zvE
- 7.320 €
- Ein Fünftel der Abfindung
- 10.000 €
- ESt auf zvE + 1/5
- 10.691 €
- 5 × Steuerdifferenz
- 16.855 €
- ESt auf zvE + volle Abfindung
- 26.888 €
Zusammenballung prüfen: Die Entschädigung muss grundsätzlich in einem Kalenderjahr zufließen (bis zu 10 % dürfen in einem anderen Jahr liegen), künftige Einnahmeausfälle ausgleichen und darf nicht durch einen neuen gut bezahlten Job im selben Jahr kompensiert werden.
Vereinfachte Schätzung, keine Steuerberatung. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid.
Kostenlose Steuer-Checkliste zur Abfindung
Die vierseitige Anleitung zur Fünftelregelung per E-Mail erhalten.
Das Wichtigste
- Ohne Entlastung wird die volle Abfindung dem zvE des Zuflussjahres zugerechnet.
- Mit der Fünftelregelung wird die Mehrsteuer auf ein Fünftel ermittelt und mit fünf multipliziert.
- Bei hohem zvE kann der Vorteil gegen null gehen; das ist korrektes Tarifverhalten.
So rechnet die Fünftelregelung
5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]
Häufige Fragen
Ist eine Abfindung steuerfrei?
Nein. Sie ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
Was bewirkt die Fünftelregelung?
Sie kann die Wirkung des progressiven Tarifs mildern.
Wann kann die Ersparnis null sein?
Bei sehr hohem zvE kann sich mit und ohne Regelung nahezu dieselbe Steuer ergeben.
Ist der Steuerbescheid entscheidend?
Ja. Der Rechner liefert nur eine vereinfachte Schätzung.
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