RECHNER
Fünftelregelung berechnen
Vergleichen Sie die Einkommensteuer auf Ihre Abfindung mit und ohne Fünftelregelung.
Ihr geschätzter Steuervorteil
2.713 €
Transparenter Rechenweg
- ESt auf zvE
- 7.320 €
- Ein Fünftel der Abfindung
- 10.000 €
- ESt auf zvE + 1/5
- 10.691 €
- 5 × Steuerdifferenz
- 16.855 €
- ESt auf zvE + volle Abfindung
- 26.888 €
Zusammenballung prüfen: Die Entschädigung muss grundsätzlich in einem Kalenderjahr zufließen (bis zu 10 % dürfen in einem anderen Jahr liegen), künftige Einnahmeausfälle ausgleichen und darf nicht durch einen neuen gut bezahlten Job im selben Jahr kompensiert werden.
Vereinfachte Schätzung, keine Steuerberatung. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid.
Kostenlose Steuer-Checkliste zur Abfindung
Die vierseitige Anleitung zur Fünftelregelung per E-Mail erhalten.
Das Wichtigste
- Die Steuer mit Fünftelregelung entspricht fünfmal der zusätzlichen Einkommensteuer auf ein Fünftel der Abfindung.
- Der Rechner nutzt den verifizierten Grundtarif 2025 oder 2026 und auf Wunsch den Splittingtarif.
So rechnet die Fünftelregelung
5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]
Häufige Fragen
Wie wird die Fünftelregelung berechnet?
Fünfmal die Differenz zwischen der Steuer auf das zvE plus einem Fünftel der Abfindung und der Steuer auf das zvE.
Ist die Ersparnis garantiert?
Nein. Sie hängt von Einkommen, Abfindung, Tarif und den Voraussetzungen ab.
Sind Soli und Kirchensteuer enthalten?
Nein. Beide sind in dieser vereinfachten Schätzung nicht enthalten.
Welche Steuerjahre sind enthalten?
Die verifizierten Tarife 2025 und 2026.
Weitere Ratgeber
Rechner · Besteuerung · Änderung 2025 · Zusammenballung · Überblick