VORAUSSETZUNG
Zusammenballung bei einer Abfindung
Die Fünftelregelung setzt eine gebündelte Entschädigung für künftige Einnahmeausfälle voraus.
Ihr geschätzter Steuervorteil
2.713 €
Transparenter Rechenweg
- ESt auf zvE
- 7.320 €
- Ein Fünftel der Abfindung
- 10.000 €
- ESt auf zvE + 1/5
- 10.691 €
- 5 × Steuerdifferenz
- 16.855 €
- ESt auf zvE + volle Abfindung
- 26.888 €
Zusammenballung prüfen: Die Entschädigung muss grundsätzlich in einem Kalenderjahr zufließen (bis zu 10 % dürfen in einem anderen Jahr liegen), künftige Einnahmeausfälle ausgleichen und darf nicht durch einen neuen gut bezahlten Job im selben Jahr kompensiert werden.
Vereinfachte Schätzung, keine Steuerberatung. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid.
Kostenlose Steuer-Checkliste zur Abfindung
Die vierseitige Anleitung zur Fünftelregelung per E-Mail erhalten.
Das Wichtigste
- Die Abfindung muss grundsätzlich in einem Kalenderjahr zufließen; bis zu 10 % dürfen in einem anderen Jahr liegen.
- Sie muss künftige entgehende Einnahmen ausgleichen.
- Ein neuer gut bezahlter Job im selben Jahr kann die erforderliche Zusammenballung beeinflussen.
So rechnet die Fünftelregelung
5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]
Häufige Fragen
Was bedeutet Zusammenballung?
Außerordentliche Einkünfte werden im Wesentlichen in einem Kalenderjahr konzentriert.
Darf ein Teil später fließen?
Nach der gelieferten Regel dürfen bis zu 10 % in einem anderen Jahr liegen.
Warum ist ein neuer Job relevant?
Neue hohe Einkünfte können die erforderliche Belastungskonzentration ausgleichen.
Prüft der Rechner die Voraussetzung automatisch?
Nein. Er zeigt die Rechenwirkung und weist auf die gesonderte Prüfung hin.
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