Abfindung Klar

GRUNDSATZ

Ist eine Abfindung steuerfrei?

Nein — Abfindungen sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Die Fünftelregelung kann die Progression aber mildern.

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Das Wichtigste

So rechnet die Fünftelregelung

5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]

Häufige Fragen

Gibt es einen Freibetrag für Abfindungen?

Nein. Abfindungen sind grundsätzlich voll einkommensteuerpflichtig.

Kann die Steuerlast gesenkt werden?

Die Fünftelregelung kann die Progressionswirkung mildern.

Sind Soli und Kirchensteuer im Rechner?

Nein, die vereinfachte Schätzung enthält beide nicht.

Wo wird die Regelung geltend gemacht?

Seit 2025 über die Einkommensteuererklärung.

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