GRUNDSATZ
Ist eine Abfindung steuerfrei?
Nein — Abfindungen sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Die Fünftelregelung kann die Progression aber mildern.
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Das Wichtigste
- Eine Abfindung ist steuerpflichtig und erhöht das zu versteuernde Einkommen des Zuflussjahres.
- Mit der Fünftelregelung wird die Mehrsteuer auf ein Fünftel ermittelt und verfünffacht — das kann die Belastung senken.
- Der Rechner vergleicht die geschätzte Einkommensteuer mit und ohne Fünftelregelung (Tarife 2025 und 2026).
So rechnet die Fünftelregelung
5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]
Häufige Fragen
Gibt es einen Freibetrag für Abfindungen?
Nein. Abfindungen sind grundsätzlich voll einkommensteuerpflichtig.
Kann die Steuerlast gesenkt werden?
Die Fünftelregelung kann die Progressionswirkung mildern.
Sind Soli und Kirchensteuer im Rechner?
Nein, die vereinfachte Schätzung enthält beide nicht.
Wo wird die Regelung geltend gemacht?
Seit 2025 über die Einkommensteuererklärung.
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