VERHEIRATET
Abfindung und Splittingtarif
Verheiratete berechnen die Wirkung der Abfindung im Splittingtarif — der Rechner unterstützt beide Tarife.
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Das Wichtigste
- Der Rechner nutzt wahlweise den Grund- oder den Splittingtarif (verifizierte Tarife 2025 und 2026).
- Beim Splitting zählt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner.
- Die Fünftelregelung wird in beiden Tarifen gleich berechnet: 5 × Mehrsteuer auf ein Fünftel.
So rechnet die Fünftelregelung
5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]
Häufige Fragen
Unterstützt der Rechner den Splittingtarif?
Ja, wahlweise Grund- oder Splittingtarif.
Welches Einkommen gebe ich beim Splitting ein?
Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen.
Ändert Splitting die Formel der Fünftelregelung?
Nein, nur der zugrunde liegende Tarif ändert sich.
Welche Jahre sind hinterlegt?
Die verifizierten Tarife 2025 und 2026.
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